ZBW: Wie sieht es mit den Kosten aus?

Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges sind kostenlose öffentliche Einrichtungen. Für Schulbücher fallen anteilig Kosten an. Sind die persönlichen Voraussetzungen gegeben - hierzu gehört, dass keine Berufstätigkeit ausgeübt wird -, ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) möglich

  • beim Besuch der Schule des Zweiten Bildungsweges oder eines abschlussbezogenen Lehrgangs in Teilzeitform in den letzten zwei (Sekundarstufe I-Abschluss) oder drei (Sekundarstufe II-Abschluss) Schulhalbjahren,
  • beim Besuch eines abschlussbezogenen Lehrgangs in Vollzeitform durchgängig.

letzte Änderung am 08.06.2011