ZBW: Wie sieht es mit den Kosten aus?
Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges sind kostenlose öffentliche Einrichtungen. Für Schulbücher fallen anteilig Kosten an. Sind die persönlichen Voraussetzungen gegeben - hierzu gehört, dass keine Berufstätigkeit ausgeübt wird -, ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) möglich
- beim Besuch der Schule des Zweiten Bildungsweges oder eines abschlussbezogenen Lehrgangs in Teilzeitform in den letzten zwei (Sekundarstufe I-Abschluss) oder drei (Sekundarstufe II-Abschluss) Schulhalbjahren,
- beim Besuch eines abschlussbezogenen Lehrgangs in Vollzeitform durchgängig.
letzte Änderung am 08.06.2011


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