ZBW: Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?
Für die Aufnahme in einer Einrichtung des Zweiten Bildungsweges gibt es Voraussetzungen.
Für den nachträglichen Erwerb eines Abschlusses der Jahrgangsstufe 9 oder 10 (Sekundarstufe I) sind dies:
- Mindestalter 17 Jahre,
- Erfüllung der Schulpflicht (zehn Schuljahre),
- Frist von mindestens einem Jahr seit dem Schulabgang.
Für den nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mit der Möglichkeit des Erwerbs des schulischen Teils der Fachhochschulreife bei Abgang nach der Jahrgangsstufe 12 (Sekundarstufe II) sind dies:
- Mindestalter 19 Jahre,
- abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit,
- Fachoberschulreife oder gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel Abschluss der 10. Klasse der POS) oder erfolgreicher Besuch eines mindestens halbjährigen Vorkurses.
Die Führung eines Familienhaushaltes und gemeldete Arbeitslosigkeit können auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.
Vorkurse dienen dazu, eine gemeinsame Grundlage für einen erfolgreichen Schulbesuch vor dem eigentlichen Beginn des Bildungsganges zum nachträglichen Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I und II zu schaffen. Wenn sie nicht verpflichtend sind, wird ihr Besuch dringend empfohlen.


Seite drucken